AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Schwarzer Rührtechnik GmbH, Steller Straße 65, 27755 Delmenhorst, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Michael Schwarzer und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt individuell aus Bestellung und Annahme. Hierbei sind die Angebote von uns zunächst freibleibend und unverbindlich und erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar. Dieses kann durch uns, soweit keine abweichende Bindungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung in Textform oder durch Zusendung der Ware verbindlich angenommen werden. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden zustande.

Lieferung2.1 Allgemeines

Soweit nichts anderes vereinbart, ist Lieferung „ab Werk“ bzw. „ab Lager“ vereinbart. Eine Versicherung der Waren gegen Transportschäden erfolgt bei Pakten bis Euro 500,-, bei Speditionssendungen mit Standardhaftung. Bei Standardhaftung ist die Ware sofort bei Erhalt auf Schäden und Vollständigkeit zu prüfen. Bei Warenwert über Euro 1000,- wird bei Speditionsversand der Warenwert immer durch uns zusätzlich versichert. Soweit nicht eine besondere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Versendung von Waren nach eigenem Ermessen durch uns mit günstigster Verfrachtung. Zudem sind wir berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

Bei Selbstabholung bzw. Eigenbeauftragung des Versandes durch den Kunden haften wir nicht für Transportschäden oder Verlust der Ware.

2.2 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

2.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.4 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften sowie Privatpersonen werden nicht beliefert.

2.5 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.6 Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und setzen die Klärung aller technischen Fragen voraus.

Zahlung3.1 Preise und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wurde oder diese Kosten bereits im Angebotspreis inklusive sind.

3.2 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 7,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Des Weiteren behalten wir uns vor sämtliche Aufträge zu sistieren bis alle offenen Posten beglichen sind. Auch wenn Einzelne Teile oder Aufträge davon bezahlt sind.

3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

3.4 Preisanpassung
Angebote haben 3 Monate Gültigkeit sofern nicht anders deklariert. Angebote welche länger als 3 Monate zurückliegen  können entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen angepasst werden.

3.5 Spezielle Regelungen für Werkverträge

Soweit ein Werkvertrag vorliegt, ist die Vergütung mit Abnahme des Werkes fällig. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen abnimmt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Voraussetzung ist jedoch, dass wir dem Kunden bei Abnahmefähigkeit ausdrücklich diese Frist zur Abnahme gesetzt haben.
Werden von uns individuell beim Kunden Werke in das Gebäude des Kunden eingepasst und damit mit diesem fest verbunden, so sind wir berechtigt, nach Mitteilung der Fertigstellung, eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % des Gesamtpreises zu verlangen.
Für den Fall, dass das vereinbarte Werk durch Verschulden des Kunden nicht fertiggestellt werden kann, haben wir dennoch den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung.

4 Verantwortlichkeit des Kunden

4.1 Allgemeines

Sie sind allein für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen verantwortlich. Soweit wir nach Daten, Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, etc. vom Kunden zu liefern haben, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde unzutreffende oder unvollständige Daten liefert und als Folge hiervon eine Abweichung der Ware von der vom Kunden benötigten Beschaffenheit auftritt. Diese Abweichung stellt keinen Mangel dar. In diesen Fällen liegt die Verantwortung der Eignung für den bestimmungsgemäßen Einsatz beim Kunden. Soweit sich im Rahmen der Leistungserbringung herausstellt, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch mit den bei Beauftragung zugrunde gelegten und durch den Kunden angegebenen Daten oder Informationen nicht zu gewährleisten ist, werden wir auf Kosten des Kunden die erforderlichen Anpassungen vornehmen, wenn dies für uns möglich und zumutbar ist.

4.2 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Der Kunde hält uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

4.4 Mitwirkungspflicht

Dem Kunden obliegt es, uns in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Daten und Informationen.

Eigentumsvorbehalt
5.1 Allgemein

Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an uns ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.5.3 Weiterveräußerung
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung

Die die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der von uns zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5.5 Rücknahme

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

5.6 Versicherung der Vorbehaltsware
Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware gegen Gefahren aller Art auf Kosten des Kunden zu versichern, sofern er nicht nach einer entsprechenden Aufforderung den Abschluss einer derartigen Versicherung nachweist. Ansprüche aus dieser Versicherung werden in Höhe der Forderung mit Abschluss des jeweiligen Vertrages im Voraus an uns abgetreten. Wir sind berechtigt die Abtretung dem Versicherer anzuzeigen.

5.7 Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.

Gewährleistung6.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

6.2 Gewährleistungsanspruch

Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.3 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers von uns. Dies gilt auch, wenn „frachtfrei“ vereinbart worden ist, bei Teillieferungen, wenn der Kunde die Ware selbst abholt oder diese durch uns selbst ausgeliefert werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

6.4 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen, unter Ausschluss des Rücktrittsrechts, lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

6.5 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

6.6 Gewährleistung

Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf einer der folgenden Ursachen beruht: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; übermäßige Beanspruchung; fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung; natürliche Abnutzung (Verschleiß); Betrieb unter Bedingungen, die von denen in der Auftragsbestätigung genannten abweichen; vorschriftswidrige Behandlung; ungeeignete Betriebsmittel; Austauschwerkstoffe; Verwendung von Ölen und/oder Fetten, die nicht von uns freigegeben sind; mechanische, chemische, physikalische, elektromechanische, elektrochemische und/oder elektrische Einflüsse; Einwirkung Dritter. Ferner sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern der Kunde Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt oder vornehmen lässt, ohne uns zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben oder unsere schriftliche Genehmigung eingeholt zu haben.

7.1 Haftungsausschluss
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus
– der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
– der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für die Haftung von unseren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

8.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

8.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

8.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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